Rechtschutz-Versicherung
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Firmen Rechtschutz

Der Berufs-Rechsschutz schützt Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes, sonstigen Unternehmens oder als freiberuflich Tätiger. Er erstreckt sich ausschließlich auf Ihren beruflichen Bereich und nur auf die im Versicherungsantrag genannte Eigenschaft (Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung). Mitversichert sind alle Personen, die bei Ihnen beschäftigt sind.

 

Als Versicherter erhalten Sie sowie die mitversicherten Personen - Rechtsschutz für alle Rechtschutz-Fälle, die in sachlichem Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Also auch als Fahrzeuginsasse auf Dienstfahrten jeder Art (einschl. Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz) oder als Mitfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Fahrzeugen muss jedoch ein gesonderter Verkehrs-Rechtschutz vorliegen.

Welche Rechtsschutzarten sind enthalten?


· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
· Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
· Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
· Arbeits-Rechtsschutz
· Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
· Sozialgerichts - Rechtsschutz.

Der Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Aber er erstreckt sich auf Fahrzeuge, die nicht Kfz-zulassungspflichtig sind oder trotz prinzipieller Zulassungspflicht ohne Zulassung benutzt werden dürfen, weil sie vornehmlich einer Arbeitsverrichtung dienen und deshalb als Arbeitsmaschinen gelten.

Das Beratungsgespräch mit dem Vermittler:

Das richtige Verhalten im Schadenfall beginnt im Grunde genommen schon viel früher, nämlich bei den Beratungsgesprächen mit Ihrem Vermittler. Wichtig für den Versicherungsschutz im Schadenfall ist, dass Sie tatsächlich über einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihren Betrieb verfügen; dass also die Risiken, für die Sie Versicherungsschutz benötigen, tatsächlich auch versichert sind.

Hier der Firmencheck für Sie:

 

 

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