Haftpflicht
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Wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen wieder gutmachen – dieser einfache und überzeugende Grundsatz trifft jeden. Die Privat-Haftpflicht ist daher eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, die jeder abschließen sollte. Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig.
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. So können berechtigte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen Sie als Privatperson, als Haus- und Grundbesitzer, als Tierhalter oder als Gewerbetreibender gerichtet werden

Weil die Privat-Haftpflicht keine Pflichtversicherung ist, kann das Versicherungsunternehmen einen Versicherungsantrag ablehnen. Eine Vertragsänderung können Sie als Versicherter ablehnen - etwa wenn Sie mit einer Beitragserhöhung nicht einverstanden sind. Aber auch die Versicherung kann dies zurückweisen, wenn sie nicht bereit ist, ein weiteres Risiko zu übernehmen. In der Schadenregulierung kann nur die Versicherung einen Schaden ablehnen, muss dies jedoch begründen: Zum Beispiel, wenn der Schaden nicht mitversichert war.

Was ist zu beachten, wenn ein Schadenfall eingetreten ist:

  • Melden Sie bitte einen eingetretenen Schadenfall unverzüglich bei der Versicherung. Dies kann schriftlich, telefonisch oder auch per Online-Formular erfolgen.

  • Schildern Sie bitte den genauen Schadenhergang.

  • Helfen Sie bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie alle notwendigen Auskünfte erteilen, insbesondere Name, Anschrift und Telefonnummer des Geschädigten.

  • Bitte nehmen Sie, ohne vorherige Absprache der Versicherung, keine Zahlungen an den Geschädigten vor. Dafür ist die Versicherung da.

  • Gegen einen vom Geschädigten beantragten gerichtlichen Mahnbescheid sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie die Versicherung über den Eingang eines solchen Mahnbescheides, bzw. einer Ihnen zugestellten Klage, umgehend informieren.

  • Leiten Sie bitte alle bei Ihnen eingehenden Schriftstücke und Belege, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen, unverzüglich an Ihre Versicherung weiter.

 

 

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