Krankenzusatzversicherung
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Kranken Versicherung

Eine Krankenversicherung ist für jeden Bürger ein "Muss". Krankenversichert ist man insofern, wenn man eine Arbeitsstelle hat, wo der Arbeitnehmer automatisch krankenversichert ist. Dabei kann das Familienmitglied (z.B. Ehefrau - Hausfrau, oder Kind), wenn es nicht arbeitstätig ist, meist kostenlos mitversichert werden. Anders sieht es in der Privaten Krankenversicherung aus. Hier zahlt man selbst die Beiträge aus eigener Tasche.

Das Krankengeld beträgt 70% des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts bis max. 70% der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90% des regelmäßigen Nettoverdienstes. Davon haben Sie als versicherter Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Krankengeld wird für ein und dieselbe Erkrankung max. bis 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, haben Sie Anspruch auf Einweisung in eines der beiden nächstgelegenen geeigneten Krankenhäuser. Die Betreuung erfolgt durch den jeweils Dienst habenden Arzt (Stationsarzt).
Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind, haben Sie neben der freien Krankenhauswahl auch Anspruch auf eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung, sofern der Tarif dies vorsieht.
Bei Krankenanstalten in denen auch Kuren durchgeführt werden, so genannte gemischte Krankenanstalten, müssen vor Behandlungsbeginn eine Kostenzusage einholen, wenn Sie privat krankenversichert sind.

Die Krankenhaustagegeldversicherung bietet für jeden Tag einer medizinisch notwendigen, stationären Heilbehandlung einen bei Vertragsabschluss vereinbarten Geldbetrag, der zeitlich unbegrenzt und steuerfrei gezahlt wird.

Ihre Krankenversichertenkarte gilt als Ausweis beim Arzt bzw. Zahnarzt und stellt die Grundlage zur Honorarabrechnung mit der zuständigen kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung dar.
Sie ersetzt den Krankenschein. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie zur Vorlage beim Arzt Ihre eigene Krankenversichertenkarte.

 

 

 

Eine Krankheitskostenvollversicherung umfasst den Versicherungsschutz für ambulante, stationäre und evtl. zahnärztliche Heilbehandlung sowie eventuell eine Krankentagegeld- und evtl. eine Krankenhaustagegeldversicherung.

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