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Lebensversicherung

Mit einer Lebensversicherung können finanzielle Risiken, die während der individuellen Lebensdauer eintreten können, abgesichert werden. Das individuelle Todesfallrisiko ist nicht kalkulierbar. Die Versicherer kalkulieren Ihr Risiko über die große Zahl der Versicherten mit Hilfe von Sterbetafeln.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine abgewandelte Form der kapitalbildenden Lebensversicherung. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil des Beitrages von einer Investmentgesellschaft, nicht vom Versicherungsunternehmen selbst, angelegt und verwaltet. Die Anlage erfolgt in Aktienfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds. Während bei der einfachen Fonds-Police der oder die Fonds aus der gebotenen Palette selbst ausgewählt wird, übernehmen dies bei der gemanagten Fonds-Police die Vermögensverwalter. Das Anlagerisiko, beziehungsweise die Anlagechance, ist für den Versicherungsnehmer nahezu unbegrenzt. In der Regel besteht keine Rückzahlungsgarantie auf die geleisteten Beiträge im Todes- und Erlebensfall.

Eine gemischte Lebensversicherung ist eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Klassische Form der Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, häufig auch kapitalbildende Lebensversicherung genannt. Die klassische Form der Lebensversicherung zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, nennt man häufig auch gemischte Lebensversicherung. Die Leistung besteht in der Zahlung eines Todesfallkapitals bei Tod der versicherten Person oder eines Erlebensfallkapitals bei Erleben des Vertragsablaufes.

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Die indexgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Gewinnbeteiligung der Sparanteile an Kurssteigerungen eines Aktienindex gekoppelt ist. Ein wesentliches Ziel dieser Anlage besteht in der Erzielung einer höheren Rendite. Zudem bietet die indexgebundene Lebensversicherung die Garantie, dass alle eingezahlten Beiträge im Todes- oder Erlebensfall zurückgezahlt werden.

 

 

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