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Privatkredit

Ein Privatkredit ist ein Kredit, bei dem der Darlehens-geber nicht gewerblich (also als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes), sondern als Privatperson handelt. Der Begriff Privatkredit wird sprachlich auch als Synonym für einen Konsumentenkredit an Privatkunden verwendet.

Vielfach werden Privatkredite im Verwandtenkreis vergeben. Man spricht hier auch von Verwandtenkrediten. Grundsätzlich können Darlehensgeber aber beliebige Dritte sein. Hauptgrund für die geringe Vergabe von Privatkrediten an nicht nahestehende Personen ist die Schwierigkeit, die Bonität des Darlehensnehmers zu ermitteln. Im Internet versuchen Kreditbörsen private Darlehensgeber und -nehmer zusammenzubringen.

Formfreiheit von Darlehensverträgen: Privatdarlehen können formlos geschlossen werden. Diese Möglichkeit führt naturgemäß zu Beweisproblemen im Falle von Rückforderungen. Aus Sicherheitsgründen sollten Privatkreditverträge daher immer schriftlich geschlossen werden.

Negative Risikoselektion: Vielfach entsteht der Wunsch nach Privatkrediten aus der Kreditablehnung durch Banken. Die Bank prüft das Kreditrisiko und entscheidet, dieses Risiko nicht tragen zu wollen. Einen derartigen Kredit als Privatperson zu gewähren bedeutet, ein deutlich erhöhtes Kreditrisiko zu tragen.

Sicherheiten: Alle banküblichen Sicherheiten können auch durch Privatpersonen vereinbart werden. Ein Risiko ergibt sich hier aus der Notwendigkeit, Sicherheitenverträge juristisch korrekt zu formulieren und die Einhaltung zu überwachen.

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